Abstract
Die Epoche des Absolutismus begann in Liechtenstein mit der Dienstinstruktion von 1719, die nach der Erhebung der Herrschaften Vaduz und Schellenberg zum Reichsfürstentum erlassen wurde. Die beiden Gerichtsgemeinden wurden aufgehoben und das Fürstentum neu in sechs Ämter eingeteilt – das Vorhaben konnte aber nicht wie geplant realisiert werden. Umgesetzt wurden die Zentralisierung der Verwaltung und der Rechtsprechung in erster Instanz beim Oberamt sowie die Gesetzgebung durch den Fürsten.
Nachdem Liechtenstein 1806 durch die Aufnahme in den Rheinbund ein souveräner Staat geworden war, erfolgte mit der Dienstinstruktion von 1808 ein erneuter Versuch, das Land im Sinne des Absolutismus zu reorganisieren: Die beiden Landschaften wurden beseitigt und das Land in elf politische Gemeinden eingeteilt. Die Gemeinden, vertreten durch ihre Richter, Säckelmeister und Geschworenen, unterstanden der Kontrolle des Oberamts. Sie verteidigten zäh ihre alten Rechte, insbesondere die Entscheidung über die Aufnahme von Neubürgern sowie die Regelung der Nutzungsrechte an den Allmenden und am Wald. Diese Rechte sowie die freie Wahl der Gemeindeorgane bildeten den Kern der geforderten Gemeindeautonomie.
Mit der Verfassung von 1862 wurde der Absolutismus überwunden. Nach dem Gemeindegesetz von 1864 behielt der Staat nur noch die Oberaufsicht über die Gemeinden. Der Staat sollte Missbräuche verhindern. Die Gemeinden erhielten das Recht zur freien Wahl ihrer Organe und zur selbstständigen Verwaltung ihres Vermögens.