Staatsaufgaben und öffentliche Unternehmen

Datum:
21 October 2019, 12:15 - 16:00
Ort:
Liechtenstein-Institut
St. Luziweg 2
Auf dem Kirchhügel
LI 9487 Gamprin-Bendern

                                                                                                             

Programm
12.15 Uhr  Die Vergabe von Staatsaufgaben und Konzessionen auf Bundesebene in der Schweiz 
  Die Eidgenossenschaft vergibt in bedeutendem Umfang Staatsaufgaben sowie wirtschaftliche Sonderrechte an Private mittels Leistungsaufträgen oder Konzessionen. Neben Vorgaben der Verfassung, insbesondere dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, hat der Staat dabei unter Umständen auch das Beschaffungsrecht oder das Kartellgesetz zu beachten. Da der Bund die Übernahme von Staatsaufgaben durch Private zudem meist mit Subventionen unterstützt, handelt es sich bei der Regulierung solch geschlossener Märkte um einen komplexen Gegenstand.
  PD Dr. iur. Goran Seferovic, Stv. Leiter des Zentrums für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der ZHAW School of Management and Law, Privatdozent für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Verfassungsgeschichte an der Universität Zürich (UZH)
   
  Anschliessend Mittagsimbiss
   
14.00 Uhr Öffentliche Unternehmen und ihr (Versorgungs-)Auftrag
  Öffentliche Unternehmen haben einen Auftrag zu erfüllen, welcher durch den Staat bestimmt wird. Ist der Umfang des (Versorgungs-)Auftrages in den Gesetzen (v.a. im Spezialgesetz des jeweiligen Unternehmens) ausreichend festgelegt oder ergibt sich das unterschiedlich weit formulierte Leistungsspektrum aus der Eigner- respektive Beteiligungsstrategie? Oder darf die Regierung den Umfang des Auftrages durch eine Leistungsvereinbarung bestimmen?
  Mag.a Enya Steiner, Liechtenstein-Institut, Doktorandin an der Universität Zürich
   
15.00 Uhr  Die EU- und EWR-rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der staatlichen Förderung von Sozialwohnungen
  Welche Grenzen setzen das EU- und EWR-Recht sowie die Rechtsprechung des EuGH und des EFTA-Gerichtshofes den Staaten bei der Unterstützung von Sozialwohnungen? Mit Blick auf die Wohnbaugenossenschaft stellt sich diese Frage auch in Liechtenstein. Denn als Mitglied des EWR muss Liechtenstein die europarechtlichen Vorgaben zu den Beihilfen beachten.
  MLaw Sarah Schirmer, Liechtenstein-Institut, Doktorandin an der Universität Zürich

 


Anmeldung

 

Bitte um Anmeldung an info(at)liechtenstein-institut.li bis 16. Oktober 2019.