Das liechtensteinische Bürgerrecht hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten stark emanzipiert und wurde einem immer grösseren Personenkreis zugestanden. Zuerst den ausgeheirateten ehemaligen Liechtensteinerinnen, dann deren Kindern und schliesslich den sogenannten „Alteingesessenen“.
Die beiden Vorträge widmen sich vor allem den folgenden Fragen: Welche Rolle nahmen und nehmen die Gemeinden in der Bürgerrechtsverleihung ein? Was ist Sache der Gemeinde, was Sache des Landes? Welche Kompetenzverschiebungen zwischen Land und Gemeinden haben betreffend Bürgerrecht in den vergangenen Jahrzehnten stattgefunden? Darüber hinaus werden auch neueste Zahlen zu den Erfolgschancen von ordentlichen Einbürgerungen aufgezeigt sowie die aktuell in Liechtenstein geltende Praxis der ordentlichen Einbürgerung mit der Schweiz verglichen.
Referentinnen
Martina Sochin D‘Elia, Liechtenstein-Institut
Patricia Schiess, Liechtenstein-Institut
Berichterstattung Liechtensteiner Volksblatt, 30. November 2016