Franklin, Christian; Paju, Jaan; Einarsdottir, Margrét; Baur, Georges (2025): A Comparative View of the Comprehensive Sickness Insurance Condition for Residence in Article 7 of Directive 2004/38. In: Nordic Journal of European Law, Volume 8, Issue 2, S. 31–67.

Publication Year:
2025
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Abstract
Das CENTENOL (Centre of the Europeanization of Norwegian Law) ist ein Institut an der Universität Bergen, welches primär der Verbreitung des EWR-Rechts in der norwegischen Rechts- und Verwaltungspraxis – gegründet nach dem grössten Sozialhilfeskandal in Norwegen – gewidmet ist. Neben der Universität Bergen und der Universität Reykjavík ist auch das Liechtenstein-Institut Teil des Zentrums. Wenig erstaunlich stehen die Personenfreizügigkeit und insbesondere das Sozialhilferecht im Zentrum der Arbeiten.

Art. 7 Abs. 1 (b) der Freizügigkeitsrichtlinie («Unionsbürgerrichtlinie») 2004/38 bestimmt, dass sich Bürger von EWR-Staaten länger als drei Monate in einem anderen EWR-Staat aufhalten können, wenn sie für sich und ihre Familienmitglieder erstens über genügend Existenzmittel und zweitens über «einen umfassenden Krankenversicherungsschutz» verfügen. Für den erstgenannten Fall liegt viel Gerichtspraxis und Literatur vor. Hinsichtlich der Frage, was unter einem «umfassenden Krankenversicherungsschutz» zu verstehen ist, fehlen diese jedoch weitgehend. Es war daher Ziel dieser vergleichend angelegten Studie festzustellen, wie die drei EWR/EFTA-Staaten und Schweden als EU-Staat die Bedingungen für den «umfassenden Krankenversicherungsschutz» national umgesetzt haben. Da Sozialversicherungsrecht im Binnenmarkt nicht harmonisiert ist, sondern nur «koordiniert» wird, überrascht es wenig, dass die Lösungen nicht gerade einheitlich sind. Dass die nationalen Regeln der vier untersuchten Staaten aber derart divergieren, war doch bemerkenswert.

https://journals.lub.lu.se/njel/issue/view/3642