Wille, Herbert (1999): Die Normenkontrolle im liechtensteinischen Recht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes. Vaduz: Verlag der Liechtensteinischen Akademischen Gesellschaft (Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 27).

Erscheinungsjahr:
1999
Band-Nummer:
27
Nach der Vorgabe von Art. 104 der Verfassung wurde 1925 das Staatsgerichtshofgesetz geschaffen. Der Entscheid für eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit hatte sein Vorbild im sogenannten österreichischen Modell, von dem sie jedoch in manchen Bereichen nicht unwesentlich abweicht. In die Kompetenz des Staatsgerichtshofes als Normenkontrolleur fällt die Prüfung der Verfassungsmässigkeit von Gesetzen und der Gesetzmässigkeit der Regierungsverordnungen, wobei er in diesen „Angelegenheiten“ kassatorisch urteilt. Das Buch unternimmt es, die Normenkontrolle in ihren Zusammenhängen systematisch darzustellen sowie die Rechtslage und die dazu vom Staatsgerichtshof entwickelte Rechtsprechung unter teils rechtsvergleichenden Gesichtspunkten kritisch zu analysieren. Es gehört zu den Eigentümlichkeiten der liechtensteinischen Regelung der Normenkontrolle, dass sich ihr Inhalt nicht allein aus der Verfassung und Gesetz erschliesst, sondern sich erst durch die Einbeziehung der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes ermitteln lässt.