Abstract
Liechtenstein erlangte die staatliche Souveränität mit der Aufnahme in den Rheinbund im Jahr 1806. Diese war eng an den innerstaatlichen Souverän gebunden, den regierenden
Fürsten von Liechtenstein. Als Mitgliedsstaat des Rheinbundes wie auch später des Deutschen Bundes (1815–1866) war die Autonomie des Kleinstaates allerdings stark eingeschränkt. Auch die zollvertragliche Anbindung an Österreich ab 1852, gefolgt vom Zollvertrag mit der Schweiz von 1923, engten und engen den Handlungsspielraum ein. Zudem wurde die staatliche Souveränität des Kleinstaates angezweifelt und die Aufnahme in den Völkerbund 1920 verweigert. Nach 1945 führte ein verstärktes außenpolitisches Engagement Liechtensteins allmählich zu einer besseren internationalen Anerkennung seiner Souveränität. Die neueren Entwicklungen mit der Aufnahme in den Europarat 1978, der Mitgliedschaft in der UNO 1990 und dem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum 1995 unabhängig von der Schweiz festigten die formale internationale Anerkennung der liechtensteinischen Souveränität weiter, wenngleich der autonome Handlungsspielraum
eingeschränkt wurde.
Keywords: Liechtenstein, Souveränität, Eigenstaatlichkeit, Autarkie, Internationale Anerkennung