Sochin D'Elia, Martina (2019): Ist das liechtensteinische Gemeindebürgerrecht noch zeitgemäss? In: Liechtenstein-Institut (2019): Gemeinden – Geschichte Entwicklung, Bedeutung. Bendern (Beiträge Liechtenstein-Institut, 45), S. 61–82.

Erscheinungsjahr:
2019
Band-Nummer:
45

Abstract
Gemeinsam mit der Schweiz ist Liechtenstein der einzige noch verbliebene europäische Staat, der ein Gemeindebürgerrecht kennt. Seit 1864 sind in Liechtenstein das Gemeindebürgerrecht und das Staatsbürgerrecht aneinander geknüpft. Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts waren die Heimatgemeinden für die sogenannte Armenfürsorge zuständig, was bei den Gemeinden dazu geführt hat, genau darüber zu wachen, wer ihr Bürgerrecht erhält.  

Seit dem neuen Sozialhilfegesetz von 1967 sind nicht mehr die Heimatgemeinden für die Armenfürsorge zuständig. Die Loslösung von der finanziellen Verantwortlichkeit der Heimatgemeinden für potenzielle Sozialhilfeempfänger stellte eine wichtige Grundlage zur schrittweisen Liberalisierung des liechtensteinischen Bürgerrechtsgesetzes dar.

In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Zugang zum liechtensteinischen Bürgerrecht in mehreren Schritten erleichtert. Heute existieren zusätzlich zur Möglichkeit einer ordentlichen Einbürgerung über eine Gemeindebürgerabstimmung verschiedene erleichterte Einbürgerungsverfahren. Der Anteil an Personen, die sich über eine Bürgerabstimmung einbürgern lassen, hat seit den Möglichkeiten der erleichterten Einbürgerung drastisch abgenommen. Auch wenn das Gemeinde- und das Staatsbürgerrecht immer noch aneinander gekoppelt sind, hat damit eine Kompetenzverschiebung von den Gemeinden an den Staat stattgefunden. Der allgemeine Bedeutungsverlust der ordentlichen Einbürgerungen, verbunden mit der Tatsache, dass die geheimen Einbürgerungsabstimmungen innen- wie auch aussenpolitisch immer wieder kritisiert werden, lässt die Frage aufkommen, inwieweit das Gemeindebürgerrecht heutzutage noch tragfähig ist.