Abstract
Am 27. Oktober 2024 sprachen sich die liechtensteinischen Stimmberechtigten für ein Initiativbegehren der «Demokraten pro Liechtenstein» aus. Gemäss diesem tritt das «Gesetz über den ‹Liechtensteinischen Rundfunk›» am 1. Januar 2026 ausser Kraft. Dieser Essay gibt einen Überblick über Liechtensteins Medien. Er erörtert, wie es zum Volksentscheid kam und was er für das öffentlich-rechtliche Radio bedeutet, insbesondere weil Liechtenstein als EWR-Mitglied künftig auch das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) beachten muss. Abgeschlossen wird der Text mit Bemerkungen zu den Diskussionen und vor allem auch zu dem, was nicht gesagt wurde.