Abstract
Liechtenstein weist ein breites Repertoire an direktdemokratischen Rechten auf. Seit 1918 haben mehr als einhundert Volksabstimmungen auf nationaler Ebene stattgefunden. Diese sind entweder aufgrund eines Landtagsbeschlusses oder aufgrund eines Referendums oder von Volksinitiativen durchgeführt worden. Die Stimmbeteiligung lag ursprünglich regelmäßig bei rund 90 %, variiert aber in jüngerer Zeit je nach Bedeutung einer Vorlage zwischen rund 60 und 90 %. Die Erfolgsquoten zeigen, dass sowohl Landtagsbegehren wie auch Initiativen und Referenden intakte Chancen haben, an der Urne eine Mehrheit der Stimmen zu erreichen. Insofern sind die Initiative und das Referendum wichtige Instrumente der Stimmberechtigten, um den Kurs von Landtag und Regierung zu korrigieren, und üben auch eine indirekte Wirkung auf deren Verhalten aus. Denn Vorlagen der Regierung und Beschlüsse des Landtages müssen so konzipiert sein, dass sie auch einer allfälligen Volksabstimmung standhalten. Der Einfluss der Parteien stößt auf der einen Seite in einem Abstimmungskampf an Grenzen. Auf der anderen Seite können Parteien das direktdemokratische Instrumentarium nutzen, um eigene Interessen zu verfolgen und allfällige Blockaden im Landtag zu überwinden.
Keywords: Liechtenstein, Volksabstimmung, Volksbegehren, Direkte Demokratie, Bürgerbeteiligung
doi.org/10.5771/9783845299006-531
https://www.nomos-shop.de/de/p/das-politische-system-liechtensteins-gr-978-3-8487-5737-4