Abstract
Die politischen Volksrechte stehen allen Landesangehörigen mit Wohnsitz in Liechtenstein ab 18 Jahren zu, sofern sie nicht im Stimm- und Wahlrecht eingestellt sind. Das Wahlrecht ist zunehmend demokratisiert worden, wobei die Einführung des Frauenstimmrechts 1984 die bedeutendste Zäsur darstellt. Neben dem Wahlrecht auf Landes- und Gemeindeebene existieren direktdemokratische Rechte, insbesondere das Referendumsrecht gegen Beschlüsse des Landtages sowie das Initiativrecht zur Abänderung der Verfassung oder von Gesetzen. Das Initiativrecht wird eingeschränkt durch ein Vorprüfverfahren, das Vetorecht des Fürsten und Entscheidungskompetenzen des Staatsgerichtshofes.
Keywords: Liechtenstein, Volksrechte, Direkte Demokratie, Volksabstimmung, Wahlrecht
doi.org/10.5771/9783845299006-235
https://www.nomos-shop.de/de/p/das-politische-system-liechtensteins-gr-978-3-8487-5737-4