Abstract
Das Staatsgebiet Liechtensteins ist in elf Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl zwischen rund 500 und 6.000 Einwohner:innen aufgeteilt. Die Gemeinden haben einen per Verfassung und Gesetz definierten Status mit entsprechenden Zuständigkeiten. Die Stimmberechtigten der Gemeinde sind das oberste Organ, welches eine Gemeindeordnung festlegt sowie die Wahl des Gemeinderates und des Vorstehers vornimmt. Im internationalen Vergleich verfügen die liechtensteinischen Gemeinden über ein relativ hohes Maß an Autonomie und finanzieller Ausstattung. Die Gemeinden koordinieren ihre Tätigkeit informell mittels Konferenzen der Vorsteher. Einfluss auf die Landespolitik können sie durch informelle Kontakte zu Parteien, Behörden, Landtag und Regierung nehmen, durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen oder Finanzvorlagen der Regierung an den Landtag, letztlich aber auch durch direktdemokratische Instrumente wie Initiativen und Referenden aufgrund von Gemeindebeschlüssen, die zu landesweiten Volksabstimmungen führen können.
Keywords: Liechtenstein, Gemeinde, Autonomie, Ortsvorsteher, Bürgermeister, Gemeinderat
doi.org/10.5771/9783845299006-335
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