Abstract
Der vorliegende Beitrag zeigt, dass zunächst Klarheit geschaffen werden muss, welche Funktionen eine Verfassung überhaupt ausüben kann. Erst danach kann im positiven Recht – in diesem Falle also in der Verfassung Liechtensteins – die Suche nach ihnen erfolgen. Eine Verfassung muss auf jeden Fall die Spielregeln des politischen Prozesses vorgeben. Die liechtensteinische Verfassung gibt den politischen Akteuren jedoch zusätzlich auch Handlungsaufträge, Programme und Zielsetzungen vor. Inwieweit sie im Alltag von Bedeutung sind, ist eine der weiteren Fragen, welche dieser Beitrag beantwortet.
Schlagwörter: Funktionen der Verfassung; Grundwerte; Staatsziele; Staatsaufgaben; Resilienz