Abstract
Die Organisation der Verwaltung einerseits und ihre Ausstattung mit Personal andererseits fallen in der liechtensteinischen Rechtsentwicklung seit der Verfassung von 1921 bis heute kompetenzmässig den Staatsorganen in unterschiedlicher Ausprägung zu. Der Beitrag versucht, die sich wandelnden rechtlichen Vorgaben in diesen beiden verfassungsrechtlich getrennten, aber in der Praxis miteinander verwobenen, Bereichen nachzuzeichnen. Hinzu kommt eine Untersuchung der sich aus den Bedürfnissen des verwaltenden Staates ergebenden rechtspraktischen Umsetzung der einschlägigen Rechtsnormen im Spannungsfeld zwischen Regierung und Landtag.
Schlagwörter: Verwaltungsorganisation; Staatspersonal; Kompetenzverteilung; Rechtspraxis
Über dieses Buch
«Und nach dem Nachdenken kommt das Handeln» – der Titel der Festschrift für Guido Meier zum 75. Geburtstag beschreibt das Motto für das langjährige Wirken des Jubilars auf ganz verschiedenen Tätigkeitsfeldern. Nachdenken und Handeln, Theorie und Praxis nebeneinander Seite an Seite zu stellen, und dies aufgefächert anhand der Gebiete, auf denen der Jubilar sich vornehmlich betätigt hat, ist auch das Ziel der vorliegenden Festschrift. Sie umfasst 17 thematische Beiträge, die sich auf vier Bereiche verteilen: Geschichte; Umwelt- und Raumpolitik; Politik, Recht und Wirtschaft; Finanzdienstleistungen. Die Beiträge widerspiegeln in ihrer Gesamtheit einen Facettenreichtum des Nachdenkens über Liechtenstein ebenso wie des Handelns über Liechtenstein hinaus. In letzterem Sinne bereichern als illustrative Besonderheit zudem zwei farbenprächtige Fotostrecken zur Landschaft Grönlands, zu welcher der Jubilar ein ganz besonderes Verhältnis pflegt, den vorliegenden Band.