Die Verfassungsbeschwerde für das Frauenstimmrecht 1982 – Erzählcafé mit ehemaligen Beschwerdeführerinnen
Vor 40 Jahren wandten sich 25 mutige Frauen in Liechtenstein mit einer Beschwerde an den Staatsgerichtshof. Im Namen der Gleichheit forderten sie ihre politischen Rechte ein. Das Gericht lehnte ihre Beschwerde ab: Die Einführung des Frauenwahlrechts könne nur auf politischem Wege entschieden werden. Somit blieben die politischen Rechte der Frauen weiterhin der Gegenstand einer Männerabstimmung. Die Erinnerung an den langwierigen Kampf um das Frauenwahlrecht ist von Bedeutung für demokratische Gesellschaften.
Wie kam es dazu? Was bedeutet es, den Weg bis vor den Staatsgerichtshof auf sich zu nehmen? Wie wurden Beschwerde und Urteil persönlich und in der Öffentlichkeit wahrgenommen? Und was bedeutet das Ereignis für uns heute? Im Gespräch mit ehemaligen Beschwerdeführerinnen wird diesen und weiteren Fragen nachgegangen und so ein Raum geschaffen werden zur Erinnerung an dieses wichtige Ereignis in Liechtenstein.
Die Veranstaltung ist öffentlich. Ab 17 Uhr wird Kaffee und Kuchen angeboten, Veranstaltungsbeginn ist um 18 Uhr.
Organisation der Veranstaltung
Claudia Lanter, Jasmin Beck, Beat Ospelt
Anmeldung
Angesichts der beschränkten Platzzahl vor Ort wird um eine Anmeldung per Mail an gebeten. Die Räumlichkeiten sind im Rollstuhl zugänglich.
Abbildung: Karikatur aus der Fasnachtszeitung «Radibutz», 1983, S. 8.
LI LI FA MMK-009-001, Frauenarchiv, Nachlass Melitta Marxer-Kaiser (PA 181/009).