Der Liechtensteinische Rundfunk (LRF) bildet nicht zuletzt wegen der gesunkenen Werbeeinnahmen immer wieder Gegenstand von politischen Diskussionen. Seit das «Volksblatt» nicht mehr erscheint, erhält auch die Medienförderung mehr Aufmerksamkeit. Der Landtag beauftragte die Regierung am 6. September 2023, bei der Ausarbeitung des Konzepts für die künftige Ausrichtung des LRF der in die Wege geleiteten Änderung des Medienförderungsgesetzes Rechnung zu tragen.
Deshalb stellt dieser Vortrag die Berührungspunkte der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Medienförderung in den Vordergrund. Mit beiden wird Medienvielfalt angestrebt. Es wird erläutert, welche Anforderungen die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks und die Förderung privater Medien aus rechtlicher Sicht erfüllen sollten. Dabei werden insbesondere die Unterschiede zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und privaten Medien erörtert. Zur Sprache kommen auch die Zielkonflikte beim Festhalten an einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und bei der Unterstützung privater Medienunternehmen.
Der Vortrag beruht auf den Ergebnissen einer rechtsvergleichenden Untersuchung der Referentin zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Liechtenstein, der Schweiz, Österreich und Deutschland.
Zur Referentin
Prof. Dr. iur. Patricia Schiess arbeitet seit 2013 als Forscherin am Liechtenstein-Institut, insbesondere für den Online-Kommentar zur liechtensteinischen Verfassung https://verfassung.li/. Sie hatte sich 2010 mit einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung zu den politischen Parteien an der Universität Zürich habilitiert.
Was sind uns die Medien wert? Beitrag von David Sele, Liechtensteiner Vaterland, 18. April 2024
Zu dem im Referat angesprochenen Vergleich mit der Konzession, die Radio Alpin AG (von Roger Schawinski und Stefan Bühler) am 11. Januar 2024 für das Versorgungsgebiet «Südostschweiz – Glarus» erhalten hat, hat die Referentin am 2. Juni 2024 ein Blatt mit Fakten zusammengestellt.