Abstract
Dieser Beitrag befasst sich mit der Entwicklung und den aktuellen Verwaltungskompetenzen der liechtensteinischen Regierung und der Landesverwaltung. Er erläutert die Weisungsgebundenheit und die Bedeutung des Rechtszugs an die Regierung. Von Bedeutung ist die Frage, welche Aufgaben die Kollegialregierung selber wahrnehmen muss, und welche an ein einzelnes Regierungsmitglied delegiert werden dürfen. Hierfür wird insbesondere das 2012 per Gesetz geschaffene Ministerialsystem dargestellt.
Schlagwörter: Verwaltungsrecht; Landesverwaltung; Amt; Besondere Kommission; Rechtsschutz; Delegation; Weisungsrecht; Regierungsmitglied; Kollegialprinzip; Präsidialprinzip; Ressortprinzip; Ministerialsystem; Art. 90 Abs. 1 LV; Art. 78 Abs. 2 LV