Expertinnen und Experten rücken verschiedene Facetten der liechtensteinischen Verfassung ins Licht und geben Antworten auf die Frage nach dem Sinn und Zweck eines nationalen Grundgesetzes
Das Programm
09.00 – 09.15 Uhr |
Dr. Christian Frommelt, Direktor des Liechtenstein-Instituts Dr. Daniel Risch, Regierungschef des Fürstentums Liechtenstein
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09.15 – 10.00 Uhr |
Univ.-Prof. Dr. Anna Gamper, Universitätsprofessorin am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck: |
10.00 – 10.45 Uhr |
Dr. iur. Hilmar Hoch, LL.M., Präsident des Staatsgerichtshofs des Fürstentums Liechtenstein: |
10.45 – 11.15 Uhr | Pause |
11.15 – 11.45 Uhr | Diskussionsrunde |
11.45 – 12.30 Uhr | Prof. Dr. iur. Bernhard Waldmann, Rechtsanwalt, ordentlicher Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg i.Ue.: Verfassung zwischen Stabilität und ständiger Fortentwicklung |
12.30 – 13.45 Uhr | Mittagspause |
13.45 – 14.30 Uhr |
Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Holzleithner, Inhaberin der Professur für Rechtsphilosophie und Legal Gender Studies an der Universität Wien: |
14.30 – 15.00 Uhr | Diskussionsrunde |
15.00 – 15.15 Uhr | Pause |
15.15 – 16.00 Uhr |
Prof. Dr. Luc Heuschling, ordentlicher Professor für Verfassungsrecht an der Universität Luxemburg: |
16.00 – 16.45 Uhr |
Prof. Dr. iur. Patricia M. Schiess Rütimann, Forschungsleiterin Recht am Liechtenstein-Institut und Titularprofessorin an der Universität Zürich: |
16.45 – 17.15 Uhr | Diskussionsrunde |
17.15 Uhr | Schluss |
Zum Kolloquium
Die rechtswissenschaftliche Veranstaltung bietet einen spannenden Mix aus Liechtenstein spezifischen Referaten und Betrachtungen über (Staats-)Grenzen hinweg.
Jede Verfassung ist ein Kind ihrer Zeit und antwortet zumindest ein Stück weit auf die besonderen nationalen Herausforderungen. Gleichwohl weisen viele Verfassungen ähnliche Elemente auf. Anna Gamper nimmt eine Einordnung der liechtensteinischen Verfassung aus rechtsvergleichender Sicht vor.
Wie andere Staaten hat sich Liechtenstein – sogar sehr früh, nämlich mit der Verfassung von 1921 – für die Errichtung eines Verfassungsgerichts entschieden. Hilmar Hoch stellt die Frage nach den Besonderheiten und möglichen Problemen und Kritik der Verfassungsgerichtsbarkeit im Klein(st)staat.
Mit der Erfahrung aus der Schweiz legt Bernhard Waldmann dar, welche Funktionen den Verfassungen zukommen und wie es mit ihrer Weiterentwicklung und konkret mit den Voraussetzungen und Hürden von Verfassungsänderungen aussieht. Das Referat von Elisabeth Holzleithner von der Universität Wien kann daran anknüpfen. Es geht nämlich der Frage nach dem Wandel der Verfassungen aus rechtsphilosophischer Sicht nach.
Eine wichtige Aufgabe jeder Verfassung besteht darin, die Staatsform festzulegen. Kennzeichnend für Liechtenstein ist die Verknüpfung von Demokratie und Monarchie. Damit ist Liechtenstein nicht allein. Ausgehend vom Verfassungsrecht und praktischen Erfahrungen aus Luxemburg beleuchtet Luc Heuschling verschiedene Aspekte dieses Spannungsverhältnisses. Während die politischen Institutionen detailliert geregelt werden, findet ein anderes prägendes Merkmal Liechtensteins – die enge Zusammenarbeit mit den Nachbarn – kaum Niederschlag in der Verfassung. Patricia Schiess stellt dar, wie Liechtenstein im Bereich Sicherheit mit dem Ausland kooperiert und welche Fragen dies aufwirft.
Das Liechtenstein-Institut freut sich auf die Vorträge und die anschliessende Diskussion mit den Referentinnen und Referenten. Eingeladen zum Kolloquium sind nicht nur Juristinnen und Juristen, sondern alle, die sich für Recht und Politik interessieren.
Organisatorisches
Anmeldung
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Anmeldung (mit Anmeldeformular) bis Montag, 14. Juni 2021, an
Datenschutzhinweis
An dieser Veranstaltung werden Film- und Fotoaufnahmen durch die Medien und die Filmfabrik Anstalt gemacht. Diese werden veröffentlicht und es ist möglich, dass Personen darauf zu erkennen sind. Sollten Sie einer Veröffentlichung nicht zustimmen, so melden Sie sich bitte vorab beim Liechtenstein-Institut.