Schiess, Patricia (2015): Unparteilichkeit von Verfassungsrichtern und deren Ablehnung in grosser Zahl wegen Besorgnis der Befangenheit. Bemerkungen anlässlich von EGMR, A.K. ./. Liechtenstein vom 9. Juli 2015, Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ) 2015, S. 549-557.

Erscheinungsjahr:
2015
Abstract

Das Urteil A.K. v. Liechtenstein vom 9. Juli 2015 gehört zu den wenigen Urteilen, in denen sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit einem Antrag auf Ablehnung von Verfassungsrichtern beschäftigt, der mit der Besorgnis der Parteilichkeit von Richtern begründet wird.

Der EGMR kommt zum Ergebnis, es habe bei den betreffenden Mitgliedern des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes keine subjektive Befangenheit vorgelegen. Bezüglich des vom Staatsgerichthof eingeschlagenen Verfahrens, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers abgelehnt wurde, stellt der EGMR jedoch eine Verletzung von Art. 6 EMRK fest.

Der EGMR erwähnt zwar die Herausforderungen für die Gerichtsorganisation in Kleinstaaten, doch bleiben viele Fragen offen. Dieser Beitrag befasst sich mit ihnen und mit dem Umgang mit Querulanten.

The European Court of Human Rights holds in Case A.K. v. Liechtenstein (9 July 2015) that there has been a violation of Article 6 § 1 of the Convention on account of the procedure that the Constituional Court of Liechtenstein had chosen in order to reject the applicant’s motions for bias. To ensure the impartiality of the judges is a particular challange for small states.