Der 40 Jahre alte Text der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW wurde nie geändert. Wohl aber hat sich durch die vom UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau erlassenen «General Recommendations» und durch seine auf das Fakultativprotokoll gestützte Rechtsprechung viel bewegt. Der Vortrag zeigt diese Entwicklung seit dem ersten Länderbericht Liechtensteins und dem Beginn der Rechtsprechung durch den Ausschuss im Jahr 1999 auf.
Für die UNO-Frauenrechtskonvention ist der Begriff der Gleichheit zentral. Es ist deshalb notwendig, ihn näher zu erläutern. Die Konvention verfolgt einen sehr breiten, sämtliche Lebensbereiche durchziehenden Ansatz. Dies hat zur Folge, dass auch die Männer angesprochen sind. Auch sie können von der Konvention profitieren, insbesondere wenn sie sich stärker in der Kindererziehung einbringen wollen.
Der Vortrag geht deshalb nicht zuletzt der Frage nach, welche Bereiche der Gleichstellung von Frau und Mann die CEDAW anspricht, die bisher in Liechtenstein wenig Beachtung gefunden haben. Zu klären sein wird auch, wie verbindlich Aufforderungen des CEDAW-Ausschusses sind. Zum Beispiel wenn Liechtenstein in den sogenannten Schlussbemerkungen dazu aufgefordert wird, bis 2020 eine umfassende Geschlechtergleichstellungspolitik und -strategie auszuarbeiten.