Abstract
Das vorliegende rechtsgeschichtliche Arbeitspapier basiert auf einem Vortrag, den Lukas Ospelt zur Frage des Gewaltverbotes unter Eheleuten am II. Liechtensteinischen Historikerinnen- und Historikertag vom 18. Oktober 2024 in Gamprin hielt. Das Arbeitspapier widmet sich zunächst der Istanbul-Konvention gegen häusliche Gewalt von 2011, der Liechtenstein 2021 beitrat. Nach einem Blick zurück auf die völlig anders gearteten Rechtsvorschriften der frühen Neuzeit geht der Beitrag auf die verschiedenen Gewaltbegriffe der Gegenwart ein. Im Anschluss führt ein Streifzug durch die liechtensteinische (und österreichische) Rechtsgeschichte, nämlich vom ABGB von 1811/1812 über das Ehegesetz von 1973 zum Gewaltschutzrecht von 2000/2001. Am Schluss der Publikation wird eine Ergänzung des geltenden Ehegesetzes durch ein ausdrückliches Gewaltverbot für Eheleute vorgeschlagen. In zwei rechtsgeschichtlichen Anhängen wird zudem auf die Normen zur Züchtigung von Kindern durch Eltern und Lehrpersonen sowie auf die Züchtigung als zivile und militärische Strafe eingegangen.
Schlagwörter: ABGB, Eherecht, Einstweilige Verfügung, Exekutionsordnung, Häusliche Gewalt, Polizeigesetz, Scheidung, Strafrecht, Wegweisung, Züchtigung.