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Der vom Liechtenstein-Institut herausgegebene Kommentar zur Verfassung vom 5. Oktober 1921 füllt eine wesentliche Lücke in der wissenschaftlichen Bearbeitung des liechtensteinischen Verfassungsrechts.
Die Kommentierungen der einzelnen Artikel verarbeiten:
- die Materialien aus dem Prozess der Verfassungsgebung;
- die einschlägigen Urteile der liechtensteinischen Gerichte;
- die Literatur zum liechtensteinischen Verfassungsrecht;
- ausländische Literatur und Judikatur;
- die völkerrechtlichen Vorgaben.
Der Kommentar bietet ausserdem Zugang zu verschiedenen – nicht nur rechtswissenschaftlichen, sondern auch historischen und politikwissenschaftlichen – Abhandlungen zum liechtensteinischen Staats- und Verwaltungsrecht. Ferner werden auch die Grundprinzipien der Verfassung, die Rangordnung des EWR-Rechts, die Einwirkungen der EMRK u. a. aufgearbeitet und dargestellt.
Die Präsentation findet im Café im Kunstmuseum in Vaduz statt.
Einladung